Zeitfenster für Approbationsausbildung nach "altem Recht" beginnt sich zu schließen

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Zeitfenster für Möglichkeiten der Approbation mit Diplom oder "altem Master" beginnt sich zu schließen
Seit dem 01.09.2020 gilt das neue Gesetz zur PsychotherapeutenausbildungExterner Link. Für alle, die aktuell bereits ein Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie haben oder sich noch im "alten" Masterstudium befinden, beginnt sich das Zeitfenster zu schließen, in dem noch eine Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in und das Erlangen einer Approbation "nach altem Recht [pdf, 80 kb]Externer Link" möglich sind. Die Übergangsregelungen erlauben eine Approbation nach altem Recht nur bis 2032. Weitere Informationen hier [pdf, 121 kb]Externer Link. Wir empfehlen daher, sich bei bereits vorhandenem Diplom- oder Masterabschluss für die Approbationsausbildung ab Herbst 2024 anzumelden, um sich zeitliche Flexibilität zu bewahren. Wer sich aktuell noch im Masterstudium befindet, sollte die Approbationsausbildung möglichst direkt nach dem Studium beginnen.