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Bewerbung

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Zulassungsvoraussetzungen nach "altem" Studium

Die vom Thüringer Landesverwaltungsamt definierten Voraussetzungen lauten wir folgt (Grundlage hierfür bildet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 2017Externer Link):

  • universitärer Masterabschluss in Psychologie
  • Fach „Klinische Psychologie“ Bestandteil mindestens einer Abschlussprüfung/Modulprüfung

Zulassungsvoraussetzungen nach "neuem" Studium (laut ThLVwA 09/2024)

  • Aufnahme des ausbildungseröffnenden Bachelorstudiums vor dem Stichtag 01.09.2020
  • Nachweis eines berufsrechtlich anerkannten oder gleichwertigen (Master)Abschlusses nach neuem Recht (Feststellungsbescheid berufsrechtliche Anerkennung zuständige Behörde oder Bescheid nach § 9 Abs. 5 PsychThG)
  • erfolgreiche staatliche Prüfung nach neuem Recht - optional, aber empfehlenswert
  • keine Approbation als Psychotherapeut/in (➔ Approbation nicht beantragen!!)
  • Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen nach § 5 PsychThG a.F. bei PPT/KJPT
    • (Master)Abschluss an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (keine Fachhochschule!) ➔ Hinweis: bei Anrechnungen von Studienleistungen müssen alle erlangten Leistungen universitär sein
    • bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt (siehe Sonderregelung neuer Master unter b))
  • AIle Studiengänge/Abschlüsse, welche die vorgenannten Voraussetzungen nicht vollständig kumulativ erfüllen, berechtigen daher nicht zu einer Ausbildungsaufnahme nach altem Recht! Es gilt dann die neue Rechtslage.
  • Aufgrund der Besonderheiten dieser Regelungen ist zudem zwingend Folgendes zu beachten:
    a) Fachhochschulische Abschlüsse oder Studienleistungen können bereits nicht auf das neue Studium angerechnet werden, sodass ein Zugang zur Ausbildung grundlegend ausscheidet. Zugang zur Ausbildung besteht daher unter den o.g. Voraussetzungen nur für Abschlüsse nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a/b oder Nr. 2 a PsychThG a. F..
    b) Aufgrund der aktuellen Bezeichnung der neuen Masterstudiengänge, welche für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen heranzuziehen sind, bedarf es einer pragmatischen Sonderlösung, da es sich in der Regel nicht um Studienabschlüsse im Studiengang Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie handelt. Sofern es sich um berufsrechtlich anerkannte Masterabschlüsse nach dem neuen PsychThG und der PsychThApprO
    handelt wird künftig davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung erfüllt sind. Bei allen Masterabschlüssen nach neuem Recht in Thüringen sind die Voraussetzungen aufgrund der durch das ThLVwA mit Bescheiden festgestellten berufsrechtlichen Anerkennung aller Bachelor- und
    Masterstudiengänge Psychologie/Psychotherapie erfüllt.

Bewerbungszeitraum und Ausbildungsbeginn

Bewerbungen können ganzjährig für das jeweils kommende Wintersemester eingereicht werden. Die Theorie- und Selbsterfahrungsveranstaltungen beginnen zum Wintersemester. Bei bestehendem Ausbildungsvertrag und abgeschlossenem Studium gem. §5 PsychThG können Ausbildungsbestandteile, wie die Praktische Tätigkeit, bereits ab dem 1. Juli des entsprechenden Jahres absolviert werden. Die Bewerbungsfrist für das jeweils kommende Wintersemester ist der 15. Juli. Bewerbungen sind auch dann möglich, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Prüfungsleistungen (z.B. Masterarbeit) abschließend erbracht sind.

Zweistufiger Bewerbungsprozess

 1. Einsendung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen an wpp.geschaeftsfuehrung@uni-jena.de

  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie, das das Fach Klinische Psychologie einschließt (Kopie des Diplom- oder B.Sc./M.Sc.-Zeugnisses)
  • Relevante Arbeits- bzw. Praktikumszeugnisse
  • Zulassungsantragpdf, 231 kb 

Wenn Sie sich im letzten Semester Ihres Studiums befinden und noch nicht alle Prüfungsleistungen (z.B. Masterarbeit) bis zum 15.07. erbracht haben, so können Sie sich trotzdem bei uns bewerben. Reichen Sie dazu ein vorläufiges Zeugnis bzw. aktuelle Notenübersicht bei uns ein. 

2. Auswahlgespräch mit der Ausbildungsleitung zur Feststellung der persönlichen Eignung 

Information

Quereinsteiger:innen willkommen!

Sie haben Ihre Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie an einem anderen Institut begonnen und möchten gern nach Jena wechseln? Quereinsteiger:innen sind bei uns jederzeit willkommen. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin zur Absprache der Wechselmodalitäten. Tel. +49 3641 9-45951